IT-Hardware (PCs, Laptop, Mobile) und Software Bestellung

Wenn Sie als Mitarbeiter IT-Hardware benötigen, sollten Sie sich immer erst an Ihren Vorgesetzten wenden. Sie können sich hier trotzdem über die Angebote der Rahmenverträge/Campusverträge informieren und die Bestellung entsprechend vorbereiten.

Im Verwaltungsbereich dürfen Mobilgeräte nur außerhalb des Verwaltungsnetzes (im WLAN) betrieben werden. Ein Zugriff auf die besonders geschützten Inhalte im Verwaltungsbereich ist nicht möglich.

Wann macht ein Laptop Sinn?

Wenn Sie mit dem Gerät an der Hochschule und auch mobil arbeiten müssen. Als ständiger Arbeitsplatzrechnern macht ein Laptop wenig Sinn. Die Tastatur ist kleiner und wird auch sehr warm im Betrieb, zudem ist ein PC günstiger und leistungsfähiger.

Mit einer Dockingstation können Sie die Nachteile eines Laptops bzgl. der Tastatur natürlich umgehen. Dann müssen Sie zur Dockingstation aber auch einen extra Monitor beschaffen, Tastatur und Maus.

Wann macht ein Tablet Sinn?

Im Hochschulbetrieb sehen wir hierfür nur ganz spezielle Anwendungsgebiete. Beispielsweise Messdatenerfassung. Tablets haben in der Regel keine Möglichkeit, Nutzer mit speziellen Rechten einzurichten und benötigen teilweise auch einen eingerichteten Zugang zu den Google-Diensten. Wir können Ihnen den Einsatz von Tablets aus Sicherheitsgründen nur dann empfehlen, wenn Sie das Gerät ohne Google- oder Apple Zugang benutzen können und es möglich ist, einen in den Rechten eingeschränkten Nutzer anzulegen.

Betrieb eines dienstlichen Smartphones?

Sie benötigen ein Diensthandy? Ein Diensthandy muss gut begründet sein. Die Rufbereitschaft außerhalb der normalen Arbeitszeiten muss tarifrechtlich geklärt sein. Sprechen Sie dies bitte zuerst mit Ihrem Vorgesetzten ab.